Vorsicht bei telefonischen Vertragsabschlüssen

In diesen Tagen werden gastgewerbliche Betriebe vermehrt von Unternehmen kontaktiert, welche durch Vortäuschung falscher Tatsachen versuchen, Vertragsabschlüsse am Telefon herbeizuführen. Es geht hierbei um Eintragungen in Online-Branchenbuchverzeichnisse, deren Werbeeffekt fragwürdig ist. Die Personen am Telefon sind freundlich und wirken kompetent. Von diesen werden unterschiedlichste Behauptungen aufgestellt, wie z. B., dass sie Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des Unternehmens Google sind.

 

Der Vertragsabschluss erfolgt am Telefon. Das Einverständnis der Gastwirtin oder des Gastwirts wird mittels Tonbandaufnahme aufgezeichnet und dient als Beweis des Vertragsabschlusses. Der HGV weist darauf hin, dass auch ein telefonischer Vertragsabschluss grundsätzlich rechtlich verbindlich ist.

 

In anderen Fällen werden die Betriebe telefonisch kontaktiert und es wird behauptet, dass bereits ein Vertrag besteht und falls dieser gekündigt werden möchte, ein vom Unternehmen zugesendetes Formular unterschrieben zurückgeschickt werden müsste. Erst nach Rücksendung des unterschriebenen Formulars kommt es in diesen Fällen jedoch zum Vertragsabschluss und es folgt die entsprechende Rechnung.

 

Die HGV-Rechtsabteilung empfiehlt im Allgemeinen von solchen Vertragsabschlüssen abzusehen und keine Betriebsdaten am Telefon weiterzugeben bzw. deren Richtigkeit mit einem „Ja“ zu bestätigen. Sollte man trotzdem einen Vertrag telefonisch aufgrund von Irreführung und Täuschung abgeschlossen haben oder fälschlicherweise ein irreführendes Formular unterschrieben haben, wird empfohlen, den Abschluss an sich sowie die diesbezügliche Rechnung zu beanstanden.



Weitere Informationen erhalten Sie von der HGV-Rechtsabteilung unter Tel. 0471 317 760 oder recht(at)hgv.it.

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