Tourismus bleibt Wachstumsmotor

HGV mahnt Lösungen bei Kurzzeitvermietungen und Wildcampen an

Bozen - Die Urlaubsreisen und somit der Tourismus werden leichte Zuwächse verzeichnen, trotz wirtschaftlicher Unsicherheiten, gestiegener Preise und teilweise ausgelasteter Verkehrsinfrastrukturen.

Diese Ansicht des Wirtschaftsjournalisten Christian Pfeifer wird auch vom Hoteliers- und Gastwirteverbandes (HGV) geteilt. Laut Pfeifer werde sich der Tourismus in Südtirol weiterhin als Wachstumsmotor erweisen. Die Herausforderung sieht der Wirtschaftsjournalist in der Frage, wie die Landespolitik gewillt ist, das ausgeuferte Phänomen der Kurzzeitvermietungen privaten Wohnraums in den Griff zu bekommen. „Der HGV hat schon vor mehr als zehn Jahren die Politik eindringlich vor dem Phänomen der Kurzzeitvermietung gewarnt. Damals hieß es, dass die gesetzlichen Regeln mit dem Privatzimmervermietergesetz ausreichend sind. Das Phänomen der Kurzzeitvermietung ist aber geradezu explodiert. Ähnlich verhält es sich aktuell auch beim Wildcampen. Der HGV mahnt die ausufernde Situation an, aber es passiert nichts. Wiederum wird nur auf bestehende Regeln verwiesen und dass es schwierig sei, Kontrollen durchzuführen“, sagt HGV-Direktor Raffael Mooswalder. Tourismuslandesrat Luis Walcher hat vor einiger Zeit die Problematik der Kurzzeitvermietung endlich auf die Agenda gesetzt und eine Regelung zugesagt. „Das ist höchst an der Zeit. Kurzzeitvermietungen generieren gerade in den Zentren viel Tourismus und Verkehr. Zudem führen sie auf der einen Seite zu einer Verknappung des Wohnraums. Damit steigen Mieten und die Preise für den Kauf einer Wohnung. Auf der anderen Seite kommt es auch zu Konflikten in Kondominien und Wohnvierteln, wo einige ihre Wohnung an Gäste vermieten und die anderen Parteien sich dadurch belästigt fühlen. Das wirkt sich negativ auf die Tourismusgesinnung aus“, so Mooswalder weiter. Der HGV hofft nun auf eine mutige und rigide Regelung und dass die Gemeinden ihren Verpflichtungen mit der Einführung des nationalen Kenncodes für Unterkunftsbetriebe CIN nachkommen. Seit 1. Januar müssen nämlich alle Betriebe, die touristische Unterkünfte anbieten, den CIN vorweisen können. Die Gemeinden sind angehalten, dies auch zu kontrollieren, heißt es abschließend in der Presseaussendung des HGV.

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