Teilerfolg bei saisonalem Kontingent für Nicht-EU-Bürger
HGV mit Aufteilung und Anzahl der Quoten jedoch noch nicht zufrieden
Die Landesarbeitskommission in Bozen hat ein Gesamtkontingent von 600 saisonalen Arbeitsgenehmigungen für Nicht-EU-Bürger für die Sektoren Tourismus und Landwirtschaft genehmigt. Davon wurden im März dieses Jahres nur 138 Quoten freigegeben, auf welche der Tourismussektor zugreifen konnte. Allerdings benötigt der Tourismus weitere saisonale Arbeitsgenehmigungen für Nicht-EU-Bürger.
Einen Teilerfolg konnte Landesrat Philipp Achammer mit den zuständigen Parlamentariern in den letzten Tagen beim Arbeitsministerium in Rom bereits erzielen. Der Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) bedankt sich für die Umschichtung von weiteren 187 Quoten, welche dadurch der Provinz Bozen zugewiesen worden sind. „Dennoch können die dem Arbeitsamt gemeldeten Notwendigkeiten in keinster Weise entsprochen werden mit der Konsequenz, dass viele Gastbetriebe nun nicht jene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen können, die bereits in den letzten Jahren im Betrieb tätig waren“, verweist HGV-Präsident Manfred Pinzger auf die Auswirkungen dieser Entscheidung seitens des Arbeitsministeriums.
Der HGV appelliert deshalb mit Nachdruck an die zuständigen Stellen in Rom, dass vor allem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Staaten, welche bereits in den letzten fünf Jahren in Südtirol gearbeitet haben, das Vorrangrecht eingeräumt wird, wie es übrigens auch im Gesetz vorgesehen ist.
Damit die betreffenden Gastbetriebe die benötigten Arbeitskräfte einstellen können, fordert der HGV zudem eine Umschichtung der zugewiesenen Quoten bzw. ein zusätzliches Kontingent, damit die Gastbetriebe plangemäß in die Sommersaison, vor allem in den Berggebieten, starten können.
Zur derzeitigen Misere beigetragen hatte der sogenannte „Klick-Day“ Ende März, wo die Anträge um saisonale Arbeitsgenehmigungen für Nicht-EU-Bürger eingereicht werden mussten. Innerhalb von wenigen Sekunden wurden dabei für Südtirol mehr als 1.300 Anträge telematisch eingereicht.
Die Reihenfolge der zugewiesenen Arbeitsgenehmigungen gibt somit das nationale Portal vor mit der Folge, dass das Arbeitsamt in Bozen keinerlei Möglichkeit hat, einzugreifen.
Der HGV fordert deshalb erneut Arbeitslandesrat Philipp Achammer und die zuständigen Parlamentarier in Rom auf, die spezielle Situation in Südtirol im Arbeitsministerium zu erläutern und die Ministerin Calderone davon zu überzeugen, dass das Gesamtkontingent von 600 Quoten für saisonale Nicht-EU-Bürger, welches von Südtirol an Rom weitergeleitet wurde, dringend aufgestockt werden muss. „Ansonsten werden viele Gastbetriebe die vom Gast erwarteten Dienstleistungen nicht mehr vollumfänglich bieten können.“