Sicherheitsprotokoll Covid-19 – Was bei einem Covid-19 Verdachtsfall zu tun ist
Der Südtiroler Sanitätsbetrieb hat nun das aktuelle Sicherheitsprotokoll zum Vorgehen seitens gastgewerblicher Betriebe bei Vorliegen eines Covid-19-Verdachtsfall zur Verfügung gestellt.
Im Sicherheitsprotokoll werden die Maßnahmen festgehalten, welche im Falle eines Covid-19-Verdachtsfalls bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Gästen zu ergreifen sind. Ebenso werden Maßnahmen beschrieben, welche hilfreich sind, um einer Covid-19-Infektionen bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Gästen entgegenzuwirken. Dazu zählt neben der Impfung, auch die Überwachung des Infektionsgeschehens im Betrieb durch das regemäßige Testen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Gäste.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass im Falle eines oder mehrerer positiver Tests die epidemiologische Überwachungseinheit unter der Telefonnummer 333 33 48 197, die täglich von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr erreichbar ist, informiert und unverzüglich die Liste der betroffenen Personen an hotelcorona(at)sabes.it übermittelt werden muss.
Je nach Anzahl der vorgefundenen Infektionen werden von der epidemiologischen Überwachungseinheit geeignete Maßnahmen zur Feststellung und Eindämmung des Infektionsgeschehens im Betrieb getroffen. Die vom epidemiologischen Überwachungsdienst getroffenen Maßnahmen können von der Durchführung von PCR-Tests für einige oder alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und/oder Gäste bis hin zur Einschränkung einzelner Bereiche, wie z. B. Wellnessbereich oder der Einstellung bestimmter Dienstleistungen, wie z. B. Buffet, reichen.
HIER finden Sie das Sicherheitsprotokoll Covid-19 in deutscher Sprache und HIER in italienischer Sprache.
Bei Zweifel oder Unklarheiten steht die HGV-Rechtsabteilung gerne unter Tel. 0471 317 760 oder recht(at)hgv.it zur Verfügung.