Saisonales Kontingent: Im Innenministerium offene Punkte geklärt

HGV und Senator Meinhard Durnwalder vermittelten Treffen – Vorrangrecht wird eingehalten

Bozen – Kürzlich fand auf Initiative des Hoteliers- und Gastwirteverbandes (HGV) und durch Vermittlung von Senator Meinhard Durnwalder eine Aussprache im römischen Innenministerium bezüglich des saisonalen Kontingents für Nicht-EU Bürger statt, an dem in Vertretung von Landesrat Philipp Achammer auch Georg Ambach, Amtsdirektor des Arbeitsmarktservice der Provinz Bozen, teilnahm.

Das Treffen war notwendig geworden, um die aufgetretenen Problematiken im Zusammenhang mit Arbeitsgenehmigungen für Nicht-EU-Bürger im Gastgewerbe zu diskutieren und einer Lösung zuzuführen.

 

Die Delegation bestand aus Senator Meinhard Durnwalder, Roman Tumler, Leiter der Abteilung Personalberatung im HGV, Wilfried Albenberger, ehemaliger Leiter der Abteilung und nunmehr Senior Advisor, Angelo Candido, Leiter des Gewerkschaftsdienstes beim nationalen Dachverband Federalberghi sowie Amtsdirektor Georg Ambach. Diese haben dem Unterstaatssekretär im Innenministerium, Nicola Molteni, sowie den zuständigen Experten des Ministeriums die Problematiken hinsichtlich der Abwicklung der Anträge für saisonale Arbeitsgenehmigungen für Nicht-EU-Bürger dargelegt. Neben der fehlenden Berücksichtigung des Vorrangrechts für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche bereits in Italien beschäftigt waren, wurde auch das nicht funktionierende System des Click-Days thematisiert. Amtsdirektor Georg Ambach konnte zudem einige technische Aspekte der operativen Abwicklung bei der Ausstellung der Arbeitsgenehmigung („nulla osta al lavoro“) ansprechen und Vorschläge zur Verfahrensbeschleunigung und der Zweisprachigkeit einbringen.

 

Sowohl Unterstaatssekretär Molteni als auch Valerio Valenti, Leiter der Abteilung Immigration, sowie Maria Forte, Verantwortliche für den technischen Verwaltungsablauf, haben die Anliegen der Südtiroler Delegation mit Interesse aufgenommen und auf einige bereits erfolgte Anpassungen verwiesen. So wurde bereits für die neuen Anträge, welche ab Dezember 2023 gestellt werden können, das System dahingehend korrigiert, dass die Einhaltung des Vorrangrechts gewährleistet werden kann. „Diese Aussprache war sehr wichtig. Wir hoffen nun, dass die aufgetretenen Schwierigkeiten rechtzeitig für den Beginn der Wintersaison gelöst werden können und die Betriebe zeitgerecht den notwendigen Mitarbeiterstamm bilden können“, unterstreichen Senator Meinhard Durnwalder, HGV-Präsident Manfred Pinzger und Arbeitslandesrat Philipp Achammer.

 

Jetzt gilt es, das Kontingent für Nicht-EU-Bürger für den vorgesehenen Drei-Jahresplan festzulegen. Hierfür ist bereits für den 25. Oktober eine Sitzung vom Landesrat Philipp Achammer einberufen worden.

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