Nasenflügeltests für HGV-Mitgliedsbetriebe – 4. Bedarfserhebung
Anmeldeformular ist bis Montag, 28. Juli, 8 Uhr, zuzusenden
Die Verteilung der Nasenflügeltests unter den HGV-Mitgliedern findet großen Anklang. Bereits über 1.000 Mitglieder haben an der Online-Einschulung teilgenommen und können nun ihre Familienangehörigen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Gäste regelmäßig testen. Wir danken diesen Betrieben für das Interesse und auch für die Geduld beim Erhalt der Zugangsdaten und Testkits. Der HGV ist hier nur Vermittler und von Dritten abhängig.
Diese Aktion wird fortgesetzt. Die Voraussetzung ist die Rahmenvereinbarung mit dem Südtiroler Sanitätsbetrieb, welche Folgendes vorsieht:
- Die kostenlose Bereitstellung von nasalen Antigen-Schnelltests Covid-19, sogenannte Nasenflügeltests, für die Mitarbeitenden und Gäste von HGV-Mitgliedsbetrieben, jeweils für einen Zeitraum von zwei Wochen.
- Die Eingabe des Testergebnisses in die Datenbank des Südtiroler Sanitätsbetriebes durch eine beauftragte und zuvor geschulte Person.
Hinweis: Jene Mitgliedsbetriebe, welche sich bei den ersten Aufrufen bereits für die Nasenflügeltests gemeldet und die erforderliche Online-Schulung absolviert haben, können nun weitere Testkits nachbestellen.
Wenn Sie noch nicht an der Online-Schulung teilgenommen haben, dann können Sie an der nächsten Schulung teilnehmen und erhalten dadurch eigene Log-in-Daten zur Eingabe der Testergebnisse in die Datenbank des Südtiroler Sanitätsbetriebes.
Was sind die Voraussetzungen für den Erhalt der Nasenflügeltests?
- HGV-Mitgliedschaft
- Ernennung einer beauftragten Person
- Teilnahme der beauftragten Person an einer Einschulung (Link zur Schulung wird zugeschickt)
- Einhaltung der Testvorgaben (Information siehe hier)
Wie ist die Vorgehensweise?
- Dieses Formular muss online ausgefüllt und bis spätestens Montag, 28. Juni, 8 Uhr, abgeschickt werden. (Füllen Sie das Formular bitte sorgfältig und ohne Tippfehler aus! Sollten sich bei der Eingabe Fehler einschleichen, so kann kein Log-in zur Verfügung gestellt werden.)
- Ernennung des Testbeauftragten unter Angabe aller Daten (siehe verlinktes Formular). Die beauftragte Person erhält im Laufe der nächsten Woche eine Schulung, wird vom Südtiroler Sanitätsbetrieb akkreditiert und erhält den Zugang zur Datenbank des Südtiroler Sanitätsbetriebs.
- Sie erhalten eine Mitteilung, wann und wie viele Testkits (Berechnung erfolgt anhand der Mitarbeiteranzahl, der angegebenen Betten bzw. der angegebenen Sitzplätze) in den jeweiligen HGV-Büros abgeholt werden können.
Wichtig: Ohne Mitteilung der beauftragen geschulten Person erfolgt keine Bearbeitung. Ohne Teilnahme an der Einschulung können die Testkits nicht ausgehändigt werden. Das sind die Vorgaben des Südtiroler Sanitätsbetriebs.
Hinweis: Sollte ein Betrieb es bevorzugen, eigenständig Nasenflügeltests zu beschaffen, kann er dies selbstverständlich tun. Auch für einen derartigen selbstständigen Einkauf möchte Sie der HGV unter Einhaltung der Kriterien laut den Anforderungen des Südtiroler Sanitätsbetriebs mit entsprechenden Konventionen unterstützen. Eine Konvention für den Einkauf von nasalen Antigen-Schnelltests Covid-19 wurde bereits mit der Apotheke Tema in St. Leonhard in Passeier geschlossen.
Weitere Details dazu finden Sie auf der HGV-Website.