HGV: Digitale Impfzertifikate müssen in allen EU-Ländern dieselbe Gültigkeitsdauer haben
Weiterer Einbruch im Wintertourismus befürchtet
Mit 1. Februar wird in Italien die Gültigkeitsdauer des digitalen Impfzertifikats von neun auf sechs Monate reduziert. Dies betrifft auch die Impfzertifikate von ausländischen Gästen, welche sich ab 1. Februar in Italien aufhalten und den Super Green Pass (2G) beim Eintritt in den Beherbergungsbetrieb vorweisen müssen.
Für den Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) wird diese Regelung zu einem weiteren Einbruch im Tourismus und rückläufige Umsätze führen, weil in den Hauptherkunftsländern der ausländischen Gäste das Impfzertifikat neun Monate gilt. „Diese Bestimmung sorgt nicht nur für enorme Unsicherheiten bei Gastwirten und Gästen, sondern stellt auch einen wesentlichen Wettbewerbsnachteil Südtirols als Urlaubsdestination dar. Nach der ersten Stornierungswelle Anfang Dezember auf Grund der besonderen Einstufung einiger Südtiroler Gemeinden seitens des Landes und der Einstufung Italiens als Hochrisikogebiet seitens Deutschlands mit 1. Januar, ist die kürzere Gültigkeitsdauer des Green Pass in Italien nun die dritte Maßnahme, welche bereits zu Stornierungen geführt hat und den Wintertourismus erneut einbremsen wird“, ärgert sich HGV-Präsident und Federalberghi-Vizepräsident Manfred Pinzger. Der freie Personen- und Reiseverkehr gehört zu den vier Grundsäulen der Europäischen Union und gilt zudem als Voraussetzung für die Existenz und den Erfolg der touristischen Betriebe. Mit dem digitalen Covid-Zertifikat der EU wurde ein essenzielles Hilfsmittel geschaffen, um das sichere Reisen innerhalb der EU in Zeiten der Covid-Pandemie zu erleichtern. „Der Alleingang Italiens untergräbt nun dieses Ziel und hat unmittelbare Folgen für jene Gastbetriebe, welche mit ausländischen Gästen arbeiten. Und das sind in Südtirol die große Mehrheit“, urteilt HGV-Direktor Thomas Gruber.
Der HGV hat deshalb Senator Dieter Steger, Landeshauptmann Arno Kompatscher, die Federalberghi in Rom und EU-Parlamentarier Herbert Dorfmann ersucht, auf die Folgen, die sich durch die nationalen Regelungen zum Super Green Pass für den Tourismussektor ergeben, auf nationaler und EU-Ebene hinzuweisen und sich für entsprechende Lösungsansätze einzusetzen. Zudem hat der HGV auch über Senator Dieter Steger einen entsprechenden Änderungsantrag im römischen Senat eingebracht. Darin enthalten sind auch Erleichterungen für Reisende zwischen 12 und 18 Jahren, die in Begleitung mit einem Elternteil reisen, das über eine Impfbescheinigung oder Genesungsbescheinigung verfügt, heißt es in der Presseaussendung des HGV.