HGV begrüßt Befreiung von der ersten GIS-Rate für Gastbetriebe

Während die Reform der Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) vorerst zeitlich zurückgestellt wurde, hat der dritte Gesetzgebungsausschuss den Weg für die Befreiung von der ersten GIS-Rate von Gastbetrieben für das laufende Jahr geebnet.

Der Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) zeigt sich erfreut über diesen Beschluss des zuständigen Gesetzgebungsausschusses des Landtages. Der HGV hat sich mehrfach dafür ausgesprochen, dass das Land Südtirol die GIS für 2021 halbiert, so wie das der Staat bereits getan hat. „Die gastgewerblichen Betriebe haben die Auswirkungen der Pandemie besonders gespürt, vor allem durch den kompletten Ausfall der Wintersaison 20/21 und durch den verzögerten Start der Frühjahrssaison 2021. Mit dieser Maßnahme auf Vorschlag der Landesregierung wird der Sektor tatkräftig unterstützt und Gleichheit zwischen den Mitbewerbern aus dem restlichen Staatsgebiet hergestellt“, betont HGV-Präsident Manfred Pinzger.
 

Der HGV dankt den Mitgliedern des Gesetzgebungsausschusses für die umsichtige Entscheidung und insbesondere auch dem Abgeordneten Helmut Tauber, der sich in den vergangenen Monaten für diese notwendige Angleichung eingesetzt hat. Nun wird sich das Plenum des Landtages mit dem Vorschlag des Gesetzgebungsausschusses befassen, heißt es abschließend in der Presseaussendung des HGV.

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