Herkunftskennzeichnung in der Gastronomie: HGV sieht sich bestätigt
Seriöse Prüfung hätte viele Diskussionen und Vorwürfe erspart
In der Diskussion rund um eine verpflichtende Herkunftsangabe von Lebensmitteln in der Gastronomie hat der Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) von Anfang an darauf hingewiesen, dass der Gesetzesentwurf mit dem EU-Recht nicht im Einklang steht. Darin ist der HGV nun durch das Gutachten von Prof. Walter Obwexer bestärkt worden.
Der EU-Rechtsexperte hat laut Information der Tageszeitung Dolomiten massive Bedenken geäußert, dass der vorliegende Gesetzesentwurf zur verpflichtenden Herkunftskennzeichnung von Milch, Fleisch und Eiern, den die Abgeordneten Vallazza und Foppa eingebracht hatten, mit dem EU-Recht nicht kompatibel ist. „Als HGV waren wir von Anfang an der Auffassung, dass das Südtiroler Gesetz aus mehreren Gründen den EU-Bestimmungen widerspricht. Jedenfalls hätten wir uns viele Diskussionen und auch Vorwürfe erspart, wenn die Politik zuerst seriös geprüft hätte, wie und unter welchen Umständen eine Herkunftskennzeichnung vorgeschrieben werden kann“, unterstreicht HGV-Präsident Manfred Pinzger. „Alleine ein Blick nach Österreich hätte davor bewahrt, denselben Fehler zu machen. Auch dort ging man von der Verpflichtung ab und hin zur Freiwilligkeit“, so Pinzger weiter.
Der HGV ist jetzt gespannt, wie die Unterzeichner des Gesetzesentwurfes mit diesem weitergehen wollen, wenn ein renommierter Rechtswissenschaftler empfiehlt, zunächst das grüne Licht aus Brüssel abzuwarten. Für den HGV ist klar, dass das Unionsrecht gelten muss, da eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung im Alleingang den Prinzipien des gemeinsamen Marktes widerspricht, diskriminierend gegenüber Produzenten ist und Südtiroler Gastbetriebe benachteiligt. Gleichzeitig spricht sich der HGV erneut für eine Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Gastronomie aus. Nur gelebte Regionalität steigert die Wertschöpfung und trägt zur Zukunftssicherung der Bauern und der heimischen Produzenten bei.