Gästemeldung für Aufenthalte von weniger als 24 Stunden hat innerhalb 6 Stunden zu erfolgen

Mit dem Dekret des Innenministeriums vom 16. September 2021 wurde die Gästemeldung neu geregelt. Ab morgen, 12. Januar 2022, muss die Gästemeldung für jene Gäste, die sich weniger als 24 Stunden im Beherbergungsbetrieb aufhalten, innerhalb von sechs Stunden ab Anreise gemacht werden.

Gäste mit einem Aufenthalt von über 24 Stunden müssen weiterhin innerhalb von 24 Stunden ab Anreise der Quästur gemeldet werden.

 

Die Übermittlungsbestätigung muss weiterhin für fünf Jahre aufbewahrt werden.

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