Anpassung an Brandschutzbestimmungen – Termin auf 31. Dezember verlängert

Der Termin für die Anpassung an die Brandschutzbestimmungen bestehender Beherbergungsbetriebe und Schutzhütten mit mehr als 25 Betten wurde erneut verlängert.

Der Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) hat, mit Unterstützung des SVP-Senators Meinhard Durnwalder, sich für diesen Aufschub eingesetzt, weil einige gastgewerbliche Betriebe die Anpassungen an die Brandschutzbestimmungen im Rahmen größerer Umbaumaßnahmen vornehmen.

Der neue Termin für die Durchführung der insgesamten Anpassungsarbeiten von Beherbergungsbetrieben mit mehr als 25 Betten ist nun der 31. Dezember 2026. Schutzhütten müssen die Anpassungen innerhalb 31. Dezember 2025 durchführen.

Der Terminaufschub für die Anpassung der Brandschutzbestimmungen findet für jene Betriebe Anwendung, die bis zum 31. Dezember 2012 bei der ehemaligen Landesabteilung für Brand- und Zivilschutz, inzwischen Agentur für Bevölkerungsschutz, einen Plan zur Anpassung an die Brandschutzbestimmungen eingereicht und zum anderen bis zum 31. Dezember 2025 eine Erklärung bei der zuständigen Gemeinde hinterlegen, aus welcher hervorgeht, dass mindestens acht von den zehn vom Gesetz vorgeschriebene technische Brandschutzvorschriften erfüllt sind. Die technischen Bauschutzvorschriften sind: Feuerwiderstand der Bauteile, Brandverhalten der Baustoffe, Unterteilung der Brandabschnitte, Flure, Treppen, Lifte und Lastenaufzüge, Wasserlöschanlagen, Fluchtwege, die ausschließlich dem Beherbergungsbetrieb dienen, mit Ausnahme der Stellen, wo das Brandverhalten der Baustoffe vorgesehen ist, Fluchtwege, die auch andere Zwecke erfüllen, mit Ausnahme der Stellen, wo das Brandverhalten der Baustoffe vorgesehen ist, Lagerräume.

 

Damit die Fristverlängerung mit der entsprechenden Vorlage der Erklärungen bei der zuständigen Gemeinde hinterlegt werden kann, ist es notwendig, dass die Landesbestimmungen mit einem Beschluss der Landesregierung an die staatlichen Bestimmungen angepasst werden.

Wir informieren, sobald der Beschluss der Landesregierung und die entsprechende Vorlage der Erklärungen veröffentlicht wurde.

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