Europäische Reiseversicherung versichert Covid-19-Erkrankung
Die Europäische Reiseversicherung bietet seit Ende Mai 2020 einen vollumfänglichen Versicherungsschutz trotz Corona-Pandemie. HGV-Mitglieder erhalten durch ein HGV-Abkommen mit der Europäischen Reiseversicherung vorteilhafte Konditionen.
Ist Covid-19 ein versicherter Stornogrund? – eine Frage, die viele beschäftigt. Die Europäische Reiseversicherung hat sich bereits im Mai 2020 dazu entschlossen, die Covid-19-Erkrankung wie jede andere unerwartete schwere Erkrankung zu versichern. Davon profitieren auch jene HGV-Mitgliedsbetriebe, welche die Stornoversicherung der Europäischen Reiseversicherung ihren Gästen anbieten.
In den Hotelstorno-Versicherungsprodukten der Europäischen Reiseversicherung sind folgende Gründe bei einer Stornierung oder einem Reiseabbruch durch den Gast gedeckt:
- Erkrankung des Gastes an Covid-19;
- Erkrankung eines nahen Angehörigen oder einer im gemeinsamen Haushalt lebenden Person an Covid-19 und die Anwesenheit des Gastes zu Hause ist dringend nötig;
- Fieber und Verdacht auf Corona, auch wenn das Testergebnis später negativ ist;
- ein positives Testergebnis ohne Symptome;
- ein naher Angehöriger im gemeinsamen Haushalt ist erkrankt und der Gast muss in Quarantäne.
Kein Versicherungsschutz besteht:
- wenn der Gast als Risikoperson eingestuft ist und daher aus Angst vor Ansteckung nicht reisen möchte;
- wegen einer behördlich vorsorglich verhängten Quarantäne bei Rückkehr ins Heimatland;
- bei Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund durch die Pandemie ausgelöster Kündigungen;
- bei Grenzsperren, behördlich verhängten Hotelschließungen, Lockdown durch die Regierung (Wegfall der Beherbergungsvertragsgrundlage – es dürfen keine Stornokosten seitens des Vermieters verrechnet werden).
Das Handout zum HGV-Stornoschutz finden Sie hier!
Weitere Informationen erteilt Christiane Lorenz, Vertriebsleitung bei der Europäischen Reiseversicherung in Wien, unter Tel. +43 676 88 246 151, christiane.lorenz(at)europaeische.at