Eröffnung eines gastgewerblichen Nahversorgungsdienstes wird gefördert
Ansuchen um Förderung kann bis 31. August eingereicht werden
Das Land Südtirol unterstützt gastgewerbliche Nahversorgungsbetriebe. In diesem Zusammenhang ist eine Förderung in Höhe von maximal 30.000 Euro für die Eröffnung des einzigen gastgewerblichen Nahversorgungsbetriebes in einer Ortschaft mit mindestens 100 Einwohnern vorgesehen.
Das Ansuchen auf Förderung kann noch bis zum 31. August 2021 mittels PEC eingereicht werden. Wichtig ist dabei, dass der Antrag vor Beginn der Tätigkeit, d. h. vor Einreichung der zertifizierten Meldung des Tätigkeitsbeginns bzw. vor Beginn der Tätigkeit gemäß Erlaubnis eingereicht wird.
Die entsprechenden Formulare sind auf der Website der Südtiroler Landesverwaltung veröffentlicht.
Informationen und Details über die Voraussetzungen für die Förderung erteilt die HGV-Rechtsabteilung unter Tel. 0471 317 760 oder recht(at)hgv.it