Einwegkunststoff-Geschirr steht vor dem Aus

EU-Richtlinie: Umsetzung in Italien ist noch ausständig

Die EU-Richtlinie 2019/904 hat das Ziel, die Auswirkung von Kunststoffprodukten auf die Umwelt zu verringern und somit den Schutz der Meere vor Plastikmüll voranzutreiben. Dazu sollen die EU-Mitgliedsstaaten die Reduzierung von Einwegkunststoffprodukten forcieren und die EU-Richtlinie innerhalb Samstag, 3. Juli 2021, umsetzen.

Die Mitgliedsstaaten sind aufgefordert, für eine dauerhafte Verminderung des Verbrauchs von Einwegkunststoffartikeln, wie z. B. Getränkebecher, und Lebensmittelverpackungen, wie z. B. Behältnisse für Fast Food und Speisen für den unmittelbaren Verzehr, zu sorgen. Zudem dürfen zukünftig keine Einwegkunststoffartikel wie Besteck, Teller, Trinkhalme und Rührstäbchen sowie keine Lebensmittelverpackungen, Behälter und Becher aus expandiertem Polystyrol verkauft bzw. verwendet werden.

 

Die italienische Regierung wurde im April 2021 beauftragt, die EU-Richtlinie in italienisches Recht umzuwandeln. Die entsprechenden Umsetzungsdekrete sind aktuell noch ausständig, werden aber innerhalb 8. August 2021 erwartet. Sobald die neuen Bestimmungen vorliegen, wird der HGV im Detail darüber informieren.

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