Erste Hilfe Kurs in Bruneck (9h)
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind verpflichtet, mindestens einen Beauftragten für die Erste Hilfe im Betrieb schriftlich zu ernennen. Diese Funktion muss entweder von einem mitarbeitenden Familienmitglied oder von einem Mitarbeitenden ausgeübt werden. Zusätzlich dazu kann auch der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin selbst diese Funktion ausüben. Die Bestimmungen sehen für den Erste-Hilfe-Beauftragten die Absolvierung eines Erste-Hilfe-Kurses vor. Alle zehn Jahre ab Kursbesuch muss ein Auffrischungskurs von vier Stunden absolviert werden.
Achtung: Erste-Hilfe-Kurse werden von vielen unterschiedlichen Institutionen angeboten.
Damit der Kurs jedoch Gültigkeit hat, müssen Inhalt und Dauer den detaillierten Vorgaben der gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Der HGV bietet in Zusammenarbeit mit dem Weißen Kreuz entsprechende Kurse an.
Inhalte:
-Aktivieren des Notfallsystems, Erkennen der Umstände und Meldung eines Notfalls
-Rolle und Aufgaben der Erste-Hilfe- Beauftragten
-Erkennen eines medizinischen Notfalls, Aufrechterhalten der Lebensfunktionen, Lagerung des Unfallopfers, Selbstschutz der Erste-Hilfe-Leistenden
-Erste-Hilfe-Einsätze, richtige Anwendung der Techniken
-Verletzungen und Krankheiten im Arbeitsbereich
-Praktische Anwendungen und Übungen zu den behandelten Themen
Dauer: 9 Stunden (12 Unterrichtseinheiten)