Brandschutzkurs - niedriges Brandrisiko der Stufe 1 (4h) in Vahrn
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind verpflichtet, mindestens einen Beauftragten für den Brandschutz im Betrieb schriftlich zu ernennen. Diese Funktion muss entweder von einem mitarbeitenden Familienmitglied oder von einem Mitarbeitenden ausgeübt werden. Zusätzlich dazu kann auch der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin selbst diese Funktion ausüben.
Die Bestimmungen sehen für den Brandschutz- beauftragten die Absolvierung eines Brandschutzkurses laut Brandrisiko vor.
Ein niedriges Brandrisiko weisen folgende Betriebe auf (eine Bedingung ist ausreichend):
- Reine Schank- und Speisebetriebe
- Beherbergungsbetriebe mit bis zu 25 Betten
- Campings, Feriendörfer, u. a. mit einer Beherbergungskapazität bis zu 400 Personen
Inhalte:
- Brand und Brandprävention
- Brandschutz und die anzuwendenden Verfahren im Fall eines Brandes
- Praktische Übungen
Dauer: 4 Stunden