Auffrischung: Arbeitssicherheit für Arbeitnehmende (6h) in Schenna
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, welche den achtstündigen Grundkurs zur Arbeitssicherheit für Arbeitnehmer bereits besucht haben, müssen alle fünf Jahre ab Kursbesuch einen Auffrischungskurs von sechs Stunden absolvieren.
Inhalte:
- Vertiefung der Rechtsgrundlagen
- Technische Auffrischung zu den Risiken, denen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgesetzt sind
- Auffrischung zu Organisation und Verwaltung der Arbeitssicherheit im Unternehmen
- Risikofaktoren und deren Vorbeugemaßnahmen
Wichtiger Hinweis:
Für die erfolgreiche Teilnahme am Kurs sowie die Absolvierung des Abschlusstests ist es zwingend erforderlich, dass die Teilnehmer die Kurssprache beherrschen.
Hinweis: Der Arbeitssicherheitskurs für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kann auch mittels e-learning absolviert werden. Die Anmeldung zum online Kurs erfolgt über den Bereich „E-Learning Angebot“ auf der HGV Website.