Arbeitssicherheit für Arbeitnehmende (8h) in Bozen
Die Bestimmungen im Bereich Arbeitssicherheit sehen vor, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen achtstündigen Arbeitssicherheitskurs absolvieren müssen. Der für die Mitarbeitenden im Hotel- und Gastgewerbe (niederes Risiko) vorgesehene Kurs setzt sich aus vier Stunden allgemeiner Ausbildung und vier Stunden spezifischer Ausbildung zusammen.
Der Arbeitssicherheitskurs muss innerhalb von 60 Tagen nach Arbeitsbeginn absolviert werden. Alle fünf Jahre ab Kursbesuch muss ein Auffrischungskurs von sechs Stunden absolviert werden.
Inhalte:
-Risikokonzepte, Schäden, Prävention, Schutz
-Organisation der Unternehmensprävention
-Rechte, Pflichten und Strafen für die verschiedenen Subjekte im Unternehmen
-Aufsichts-, Kontroll- und Hilfsorgane
-Unfall-, Krebs-, Explosionsrisiken sowie biologische, körperliche und chemische Risiken
-Lärm, Vibrationen, Strahlung, Mikroklima und Beleuchtung
-Allgemeine Elektroanlagen, Maschinen und Geräte
-Nebel, Öl, Rauch, Dampf, Staub
-Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
-Bildschirme, Beschilderung, Notlagen
-Sicherheitsverfahren zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung
Dauer: 8 Stunden
Hinweis: Der Arbeitssicherheitskurs für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kann auch mittels e-learning absolviert werden. Die Anmeldung zum Online-Kurs erfolgt über den Bereich „E-Learning Angebot“ auf der HGV Website.