Sommerpraktika: Taschengeld zwischen 650 Euro und 900 Euro pro Monat empfohlen
Die Landesarbeitskommission hat kürzlich einstimmig beschlossen, die Empfehlung für die Höhe des Taschengeldes für freiwillige Praktika und Pflichtpraktika (z. B. von Hotelfachschülern) im Sommer anzupassen, und zwar auf ein Minimum von 650 Euro bis zu einem Maximum von 900 Euro pro Monat.
Der HGV empfiehlt seinen Mitgliedsbetrieben, das Taschengeld in dieser Höhe zu gewähren.
Die Merkblätter des Arbeitsmarktservice sind bereits angepasst worden und online (siehe HIER) verfügbar.