Sicherheit für Gäste auf den Pisten mit Haftpflichtversicherung - exklusiv für HGV-Mitglieder

Neben dem Verbot, im alkoholisierten Zustand oder unter Drogeneinfluss Ski zu fahren, gilt bekanntlich seit Januar 2022, dass Begeisterte des Wintersports (Ski, Langlauf, Rodeln und Snowboard) eine eigene Haftpflichtversicherung vorweisen müssen, wenn sie auf den Pisten unterwegs sind.

Es wird den Mitgliedern empfohlen, die Gäste über diese Versicherungspflicht zu informieren.

 

Der HGV hat in Zusammenarbeit mit seinem langjährigen Partner Assiconsult für seine Mitgliedsbetriebe eine passende Lösung ausgearbeitet. Hierzu kann der unten verlinkte Folder mit QR-Code ausgedruckt, gefaltet und sichtbar an der Rezeption aufgestellt werden. 

 

Damit die Gäste den Abschluss bei Bedarf auch bereits vor der Anreise tätigen können und somit die Nutzung der Pisten während des Aufenthalts sorgenfrei gewährleistet ist, kann außerdem der Link aigsnowproblem.easyinsurance.it/hgv in die Buchungsbestätigung eingebaut werden.

 

Der Abschluss der Polizze samt Zahlung erfolgt schnell und problemlos durch den Gast selbst und ohne jeglichen Aufwand oder Kosten für den Betrieb. Nach erfolgter Zahlung erhält der Gast eine Kopie der Versicherungspolizze per E-Mail, welche er bei Bedarf vorweisen kann. Die Leistung kann für einen oder gleich mehrere Tage in Anspruch genommen werden. Versichert sind die Sportarten Ski, Snowboard, Rodeln und Langlauf. Von der Deckung ausgeschlossen sind sämtliche Wettkampftätigkeiten.

 

Den Folder mit dem QR-Code finden Sie HIER. 

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