Schutzhütten: HGV kritisiert Beschluss der Landesregierung
Bozen – In ihrer Sitzung vom Dienstag, 23. April, hat die Landesregierung beschlossen, Bauvorhaben von Schutzhütten neu zu regeln.
In Zeiten, in denen man immer von einer Entbürokratisierung spricht, ist ein solcher Beschluss unverständlich. Vor allem dann, wenn man bedenkt, dass es 2015 gelungen war, diese zusätzliche Begutachtung in Sinne der Entbürokratisierung abzuschaffen.
Bei Erweiterungen, bei denen sich die Baumasse um mehr als 30 Prozent erhöht, soll künftig wieder eine Unbedenklichkeitserklärung der Landesregierung notwendig sein. Der Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) und die HGV-Fachgruppe „Schutzhütten Südtirol“ kritisieren die Entscheidung der Landesregierung. Diese führe zu einer unnötigen bürokratischen Mehrbelastung für die Schutzhütten. Bereits heute müssen Bauvorhaben von Schutzhütten diversen Begutachtungen, so auch jener der Landschaftsschutzkommission unterzogen werden. Mit der vorgesehenen Änderung würde nun auch noch ein Gutachten des Alpinbeirates und die Unbedenklichkeitserklärung der Landesregierung erforderlich werden. „In Zeiten, in denen man immer von einer Entbürokratisierung spricht, ist ein solcher Beschluss unverständlich. Vor allem dann, wenn man bedenkt, dass es 2015 gelungen war, diese zusätzliche Begutachtung in Sinne der Entbürokratisierung abzuschaffen“, kritisiert HGV-Präsident Manfred Pinzger. Der Beschluss der Landesregierung führe nicht nur zu mehr Bürokratie, sondern auch zu längeren Wartezeiten und Unsicherheiten in der Planung.
Auch sei das Argument, man würde überdimensionierte Schutzhütten vermeiden, nicht haltbar. Benachteiligt seien durch die neue Regelung vor allem kleinere Schutzhütten. „Im Verhältnis ist eine Erweiterung von 30 Prozent der Baumasse bei kleinstrukturierten Betrieben schneller erreicht als bei Betrieben, die größer sind“, betont HGV-Direktor Raffael Mooswalder abschließend in der Medienaussendung.