Praktikantinnen und Praktikanten unter 16 Jahren
Wie bereits bekannt, können erste Berufserfahrungen in Form von freiwilligen Praktika bereits von Jugendlichen ab 15 Jahren gesammelt werden. Das Arbeitsinspektorat Bozen hat für die Praktikanten zwischen 15 und 16 Jahren nun folgende Klarstellungen bekanntgegeben:
Wöchentliche Ruhetage
Allen beschäftigten Mitarbeitenden (und auch Praktikantinnen und Praktikanten) unter 18 Jahren stehen wöchentlich 2 Ruhetage zu. Für die Praktikantinnen und Praktikanten unter 16 Jahren muss aber neuerlich nicht mehr zwingend einer der beiden Ruhetage auf den Sonntag fallen, sondern beide Ruhetage können auch an Werktagen zugesprochen werden.
Wöchentliche Arbeitsstunden
Das Jugendschutzgesetz sieht für alle Mitarbeitenden unter 16 Jahren eine Begrenzung der wöchentlich zu leistenden Arbeitsstunden vor. Demnach dürfen sie maximal 35 Stunden pro Woche absolvieren. Ausschließlich Jugendliche, welche in Form eines Curricularen Praktikums (Pflichtpraktikum in Zusammenarbeit mit der Schule) beschäftigt werden, dürfen auch bereits ab 15 Jahren für maximal 40 Arbeitsstunden pro Woche beschäftigt werden.
Übersicht MitarbeiterInnen/PraktikantInnen der verschiedenen Altersstufen
15-jährige | maximal 35 Arbeitsstunden pro Woche* | Keine Überstunden und keine Nachtarbeit erlaubt | 2 Ruhetage, einer davon muss nicht der Sonntag sein |
16- und 17-jährige | maximal 40 Arbeitsstunden pro Woche | Keine Überstunden und keine Nachtarbeit erlaubt | 2 Ruhetage, einer davon muss nicht der Sonntag sein |
Ab 18 Jahren | 40 Arbeitsstunden pro Woche | Überstunden und Nachtarbeit erlaubt | 1 Ruhetag |
*Pflichtpraktikantinnen und Pflichtpraktikanten in Zusammenarbeit mit der Schule dürfen bereits unter 16 Jahren maximal 40 Arbeitsstunden pro Woche absolvieren.