Praktikantinnen und Praktikanten unter 16 Jahren

Wie bereits bekannt, können erste Berufserfahrungen in Form von freiwilligen Praktika bereits von Jugendlichen ab 15 Jahren gesammelt werden. Das Arbeitsinspektorat Bozen hat für die Praktikanten zwischen 15 und 16 Jahren nun folgende Klarstellungen bekanntgegeben:

Wöchentliche Ruhetage

Allen beschäftigten Mitarbeitenden (und auch Praktikantinnen und Praktikanten) unter 18 Jahren stehen wöchentlich 2 Ruhetage zu. Für die Praktikantinnen und Praktikanten unter 16 Jahren muss aber neuerlich nicht mehr zwingend einer der beiden Ruhetage auf den Sonntag fallen, sondern beide Ruhetage können auch an Werktagen zugesprochen werden.

 

Wöchentliche Arbeitsstunden

Das Jugendschutzgesetz sieht für alle Mitarbeitenden unter 16 Jahren eine Begrenzung der wöchentlich zu leistenden Arbeitsstunden vor. Demnach dürfen sie maximal 35 Stunden pro Woche absolvieren. Ausschließlich Jugendliche, welche in Form eines Curricularen Praktikums (Pflichtpraktikum in Zusammenarbeit mit der Schule) beschäftigt werden, dürfen auch bereits ab 15 Jahren für maximal 40 Arbeitsstunden pro Woche beschäftigt werden.

 

Übersicht MitarbeiterInnen/PraktikantInnen der verschiedenen Altersstufen

15-jährige maximal 35 Arbeitsstunden pro Woche*

Keine Überstunden und keine Nachtarbeit erlaubt

2 Ruhetage, einer davon
muss nicht der Sonntag sein
16- und 17-jährige maximal 40 Arbeitsstunden
pro Woche
Keine Überstunden und keine Nachtarbeit erlaubt 2 Ruhetage, einer davon
muss nicht der Sonntag sein
Ab 18 Jahren 40 Arbeitsstunden pro Woche Überstunden und Nachtarbeit erlaubt 1 Ruhetag

 

*Pflichtpraktikantinnen und Pflichtpraktikanten in Zusammenarbeit mit der Schule dürfen bereits unter 16 Jahren maximal 40 Arbeitsstunden pro Woche absolvieren.

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