Limit für betriebliches Welfare wird erhöht
Auch für das Steuerjahr 2021 wird der Höchstbetrag für die steuer- und sozialabgabenfreien betrieblichen Wertzuwendungen (Welfare) an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Geburtstags-/Weihnachtsgeschenke, Einkaufs-/Benzingutscheine usw.) verdoppelt.
Die betrieblichen Wertzuwendungen werden deshalb von 258,23 Euro auf 516,46 Euro erhöht.