Essensgutscheine: HGV kritisiert Schlupfloch

Anbieter umgehen die neuen Regeln – Verträge vor Unterschrift genau prüfen

Bozen - Der Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) hat in den letzten Tagen Hinweise erhalten, dass einige Anbieter von Essensgutscheinen versuchen, die neue fünfprozentige Obergrenze der Kommission für Restaurants und Bars zu umgehen, indem neue Gebühren für Betriebe in den Verträgen vorgesehen werden. 

Auf Druck des HGV und gemeinsam mit dem nationalen Dachverband für die Gastronomie, FIPE, konnte zum Schutz der Schank- und Speisebetriebe erreicht werden, dass die Regierung in Rom die fünfprozentige Obergrenze im Rahmen des nationalen Haushaltsgesetzes 2025 eingeführt hat. „Wie sich nun herausstellt, haben die Anbieter von Essengutscheinen ein Schlupfloch gefunden, indem sie zwar die Kommission auf 5 Prozent senken aber gleichzeitig neue Transaktionsgebühren in die Verträge einbauen,“ kritisiert HGV-Präsident Manfred Pinzger. Unterm Strich kommen so teilweise sogar höhere Abgaben auf die Gastronomiebetriebe zu, als dies bei der bisherigen Regelung der Fall war, hat der HGV errechnet. „Wir raten unseren Mitgliedern, die neu vorgelegten Verträge sehr genau zu prüfen, um zu verstehen, welche Abgaben bei einer Vertragsunterschrift fällig werden,“ unterstreicht HGV-Direktor Raffael Mooswalder. Der HGV ist bereits in enger Abstimmung mit der FIPE, um gemeinsam bei der Regierung in Rom gegen diese irreführende Geschäftspraktik zu intervenieren, welche die Obergrenze an Kommissionen ad absurdum führt und gleichzeitig den Gastronomiebetrieben großen Schaden zufügen kann, heißt es abschließend in der Presseaussendung.

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