Decreto flussi 2024: Anträge für saisonale Arbeitsgenehmigungen können vorbereitet werden
Wie bereits im HGV-Newsletter vom 2. Februar 2024 berichtet, wurde der Termin für Anträge um saisonale Aufenthaltsgenehmigung für Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger, welcher ursprünglich für den 12. Februar 2024 festgesetzt war, auf den 25. März 2024 verlegt.
Interessierte Arbeitgebende können sich ab sofort an ihre Arbeitsrechtsberater/Lohnbüros wenden, um einen pünktlichen Versand der Anträge zum Click-Day am 25. März 2024 – 9 Uhr zu gewährleisten.
Ebenfalls besteht die Möglichkeit, die Umwandlung saisonaler Aufenthaltsgenehmigungen in solche mit mehrjähriger Gültigkeit zu beantragen, wobei die hierfür vorgesehenen Quoten stark begrenzt sind. Der entsprechende Click-Day wurde für den 21. März 2024 festgesetzt.
Aufgrund des hohen Verwaltungsaufwandes empfiehlt es sich, zeitnah mit dem zuständigen Arbeitsrechtsberater/Lohnbüro in Kontakt zu treten.