Frist zur Beantragung des nationalen Kenncodes der Beherbergungsstrukturen (CIN)
Die Testphase zur Einführung des nationalen Kenncodes der Beherbergungsstrukturen (CIN) ist mit Ende August abgeschlossen worden. Bis zum 2. November 2024 müssen alle Anbieter von touristischen Unterkünften über einen CIN-Code verfügen.
Der HGV hat einen umfassenden Leitfaden ausgearbeitet, um den Mitgliedern zu erleichtern, den Kenncode CIN eigenständig zu beantragen.
HIER finden Sie weitere Informationen und den Leitfaden zur Beantragung des nationalen Kenncodes (CIN).