F24 – einheitlicher Zahlungsvordruck für Einkommensteuern – IRPEF/Ersatzsteuern auf Mieteinnahmen (Aufschubtermin)
Einzelfirmen mit einem Vorjahresumsatz bis 170.000 Euro können die Bezahlung des zweiten oder einzigen Akontos für 2024 innerhalb der genannten Frist vornehmen. Dieser Aufschub gilt nur für die Einkommensteuern, nicht für die Sozialabgaben.