Ortstaxe: HGV schlägt Kompromiss vor

Kleine Beherbergungsbetriebe sollen weniger belastet werden – LR Schuler wird Vorschlag näher bewerten

Bozen – In einer außerordentlichen Sitzung hat sich der Landesausschuss des Hoteliers- und Gastwirteverbandes (HGV) auf Grund der jüngsten Diskussion über die vorgeschlagene Erhöhung nochmals mit der Ortstaxe befasst.

Es gilt im eigenen Sektor die Kräfte zu bündeln, um die richtigen Schritte in Richtung Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Sektors zu setzen.

Manfred Pinzger
HGV-Präsident

Präsident Manfred Pinzger informierte dabei über die verschiedenen Aussprachen mit Landesrat Arnold Schuler und den diversen Partnern im Tourismus. Dabei hat der HGV stets unterstrichen, dass der Verband grundsätzlich nachvollziehen kann, dass die Ortstaxe erhöht werden sollte, um mehr Geldmittel für Aktivitäten der Tourismusvereine zu erzielen. Diese übernehmen vielfältige Aufgaben, die weit über das touristische Marketing und die Entwicklung des touristischen Angebotes hinausreichen. Auf die lokalen Tourismusorganisationen und insbesondere auch auf die IDM kommen neue Herausforderungen zu, auf die Antworten gefunden werden müssen. „Diese Herausforderungen liegen insbesondere in den Bereichen Innovation, Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Es gilt daher im eigenen Sektor, die Kräfte zu bündeln, um die richtigen Schritte in Richtung Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Sektors zu setzen“, sagt Präsident Pinzger. In diesem Kontext hat sich der Landesausschuss nochmals mit der geplanten, und mit allen Interessensvertretern im Tourismus gemeinsam abgestimmten, Neuausrichtung und Erhöhung der Ortstaxe befasst. Die Landesausschussmitglieder haben dabei auf die Stimmung vor Ort hingewiesen und mehrfach unterstrichen, dass die Erhöhung der Ortstaxe vor allem für die kleinen Beherbergungsbetriebe zu einer wesentlichen Zusatzbelastung führt. Nachdem der HGV seit jeher die Interessen aller Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe vertritt, schlug Präsident Manfred Pinzger vor, anstatt des Zwei-Stufen-Modells (bis 3-Sterne-S-Kategorie Basissatz 1,80 Euro – ab 4-Sterne-Kategorie 2,50 Euro Basissatz) ein Drei-Stufen-Modell einzuführen, wo speziell die Betriebe in der 1- und 2-Sterne-Kategorie einen Basissatz von 1,50 Euro je Nächtigung an Ortstaxe abgeben, statt wie vorgeschlagen 1,80 Euro. „Mit dieser Regelung würde man gegenüber den kleineren Betrieben ein wichtiges Signal setzen“, unterstreichen HGV-Präsident Manfred Pinzger und Landtagsabgeordneter Helmut Tauber. Für 3-Sterne und 3-Sterne-S-Betriebe beträgt der Basissatz 1,80 Euro je Nächtigung und ab 4-Sterne 2,50 Euro je Nächtigung, wie im ursprünglichen Vorschlag. Dem HGV war es wichtig, dass die Gelder aus der Ortstaxe weiterhin zur Gänze dem Tourismus zur Verfügung stehen und dankt Landesrat Schuler für die diesbezügliche Zusicherung. Landesrat Schuler kann dem neuen Vorschlag des HGV einiges abgewinnen, möchte diesen jedoch demnächst mit allen Tourismuspartnern näher bewerten. Landesrat Schuler legt weiterhin Wert darauf, dass zum Thema Ortstaxe die Entscheidungen wie bisher abgestimmt sind.

Für den HGV-Landesausschuss ist auf jeden Fall die Zuweisung der Ortstaxe an die Einhaltung von bestimmten Qualitätskriterien der Tourismusorganisationen zu knüpfen. Deshalb gilt es, angesichts einer Stärkung der Finanzierung auch die Aufgaben der einzelnen Organisationen erneut zu bewerten und gegebenenfalls zu optimieren. Diesbezüglich gibt es bereits die Zusicherung von Landesrat Schuler, die vor Jahren vom HGV angestoßene Reorganisation der Tourismusorganisationen weiterzuführen, heißt es abschließend in der Presseaussendung.

 

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