Luegbrücke: HGV begrüßt Zweispurigkeit an verkehrsstarken Tagen
Weitere Abstimmung mit Südtirol und Einbindung der Tourismusbranche erforderlich
Bozen – Der Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) begrüßt die Mitteilung der ASFINAG, dass an verkehrsreichen Tagen eine Zweispurigkeit pro Richtung über die Luegbrücke gewährleistet werden soll.
Der Fahrkalender darf nicht nur in Abstimmung mit dem Land Tirol und dem Bundesministerium erstellt werden, sondern muss auch weiterhin das Land Südtirol und die A22 einbeziehen.
. Diese Maßnahme wird als ein Erfolg der Interventionen von Landeshauptmann Arno Kompatscher und der A22 betrachtet. Dennoch betont der HGV, dass es für endgültige Freude noch zu früh sei. Erst mit der Veröffentlichung des genauen Fahrkalenders werden die Auswirkungen dieser Maßnahme auf den Tourismus und die lokale Wirtschaft in Südtirol bewertet werden können.
„Der Fahrkalender darf nicht nur in Abstimmung mit dem Land Tirol und dem Bundesministerium erstellt werden, sondern muss auch weiterhin das Land Südtirol und die A22 einbeziehen“, fordert HGV-Präsident Manfred Pinzger. Der HGV erwartet zudem, dass nach der ersten Anwendung der Maßnahmen die Bereitschaft besteht, bei Bedarf Anpassungen vorzunehmen.
Besonders in Anbetracht der Feiertage in Deutschland und Österreich, welche erfahrungsgemäß eine hohe Verkehrsfrequenz mit sich bringen, ist eine sorgfältige Planung dieses Fahrkalenders unerlässlich.
Die Wirksamkeit der von der ASFINAG geplanten Maßnahmen sei zum jetzigen Zeitpunkt schwer abzuschätzen. Besonders die europaweite Informationskampagne müsse auch mit den Südtiroler Tourismustreibenden abgestimmt werden, um bestmögliche Ergebnisse zu erzielen. „Eine derartige Kampagne darf kein Alleingang sein und müsse mit den Touristikern in Südtirol abgestimmt sein“, betont HGV-Direktor Raffael Mooswalder.
Der HGV setzt sich weiterhin dafür ein, dass die Verkehrsstaus aufgrund der Sanierung der Luegbrücke bestmöglich in Grenzen gehalten werden können.