HGV: Moderate Entwicklung ist weiterhin möglich

Der Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) hat die heute (13.9.2022) von der Landesregierung verabschiedete Durchführungsverordnung zum Landestourismusentwicklungskonzept einer ersten Bewertung unterzogen.

Ein genaueres Urteil ist erst möglich, wenn der Beschluss in seiner endgültigen Fassung vorliegt. Nachdem dieser mit zahlreichen Änderungen genehmigt wurde, wird das noch etwas dauern.

Manfred Pinzger
HGV-Präsident

Für den HGV ist wichtig, dass dieses Regelwerk, das dem Tourismus nun auferlegt worden ist, schlussendlich auch funktioniert, und zwar auch in dem Sinne, dass eine Entwicklung weiterhin möglich ist. Für dieses Ziel hat sich der HGV eingesetzt. „Nun werden wir als Verband sehr genau verfolgen, ob dies der Fall ist und gegebenenfalls Fehlentwicklungen aufzeigen“, sagt Präsident Pinzger.
 

Weiterhin besteht der HGV darauf, dass Betriebe in bestimmten Situationen (z. B. bezüglich der Nachfolgeproblematik) eine sinnvolle Ausstiegsmöglichkeit haben müssen, die für den Betrieb und die Allgemeinheit einen Nutzen stiftet. Es kann nicht sein, dass die Landesregierung die Beherbergungsbetriebe in einen engen Rahmen zwingt und den Betrieben gleichzeitig keine weiteren Alternativen bietet, schreibt der HGV weiter. Dies bezüglich gab es Zusicherungen von Landesrat Schuler. „Wir erwarten uns nun, dass diese auch eingehalten werden“, so Pinzger. Was die Ausnahmeregelungen für Urlaub-auf-dem-Bauernhof-Betriebe betrifft, beabsichtigt die Landesregierung, noch entsprechende Kriterien zu erlassen.  „Der HGV wird genau beobachten, wie das Regelwerk, mit dem bestimmte Ausnahmen für die UaB-Betriebe definiert werden, aussieht“, heißt es abschließend in der Presseaussendung des HGV.

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