HGV im Austausch mit den Landesräten Schuler und Hochgruber Kuenzer

Mit den Auswirkungen des Landschaftsleitbildes befasst

Einen Tag nach der Genehmigung des Landschaftsleitbildes durch die Landesregierung tauschte sich der Landesausschuss des Hoteliers- und Gastwirteverbandes (HGV) mit den Landesräten Maria Hochgruber Kuenzer und Arnold Schuler zu den Inhalten dieses Regelwerkes und den Auswirkungen auf das Hotel- und Gastgewerbe aus. 

Es ist zu begrüßen, dass das Landschaftsleitbild in der Landesregierung verabschiedet wurde, wenngleich festzustellen ist, dass das Verfahren sehr lange gedauert hat.

Manfred Pinzger
HGV-Präsident

Zahlreiche Beherbergungsbetriebe haben dringend auf dieses Reglement gewartet, um die längst überfälligen und geplanten qualitativen Erweiterungen umsetzen zu können. „Immerhin war die qualitative Erweiterung im Natur- und Agrargebiet, wo sich rund 50 Prozent der Beherbergungsbetriebe befinden, seit September 2021 ausgesetzt. Dieser Stillstand ist somit grundsätzlich überwunden, wenngleich bestimmte Details noch einer Klärung bedürfen“, unterstrich Manfred Pinzger.

 

Die beiden Landesräte Hochgruber Kuenzer und Arnold Schuler gingen in ihren Stellungnahmen auf die wesentlichsten Inhalte des Landschaftsleitbildes ein und erläuterten, dass die qualitative Erweiterung nun für alle jene Betriebe in Natur- und Agrargebieten ohne zusätzliche Auflagen möglich sein wird, die den Schwellenwert hinsichtlich UVP-Pflicht (12.500 m³) sowie 30 Prozent der ursprünglichen überbauten Fläche nicht überschreiten. Landesrat Schuler unterstrich, dass es ihm weiterhin ein Anliegen sei, dass sich die Gastbetriebe im geregelten Maß weiterentwickeln können, um dem hohen Qualitätsstandard auch künftig zu entsprechen.

 

„Als HGV hätten wir insbesondere für kleinere betriebliche Strukturen, den Prozentsatz gerne nach oben geschoben. Dem wurde nicht Rechnung getragen“, betonte Präsident Pinzger.

 

Ein weiterer Diskussionspunkt war, dass mit dem Landschaftsleitbild die Vergrößerung der versiegelten freien Zubehörsflächen nicht gestattet ist. „Diese Bestimmung wird speziell im Gastgewerbe noch zu vielen Fragen führen, weswegen der HGV die Landesrätin Hochgruber Kuenzer ersucht hat, diesbezüglich für Klarheit und Sicherheit zu sorgen“, sagte HGV-Direktor Thomas Gruber. Für den HGV ist es weiterhin wichtig, dass es eine gewisse Flexibilität braucht, um die Investitionen in die Qualität nicht auszubremsen. Damit werde die Wettbewerbsfähigkeit der familiengeführten Betriebe gesichert.

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