HGV fordert eine Bremse bei der Vermietung privaten Wohnraums
Bozen – Die kürzlich vom Landesinstitut für Statistik veröffentlichten Daten zur Wohnungssituation in Südtirol alarmieren. In Südtirol besteht dringender Handlungsbedarf beim privaten Wohnraum. Dieser wird zunehmend für die touristische Nutzung zweckentfremdet. Dadurch wird Wohnraum der einheimischen Bevölkerung entzogen und der Preis für das Wohnen in die Höhe getrieben. Gleichzeitig entsteht den gastgewerblichen Betrieben unlautere Konkurrenz.
Rund 59 Prozent aller Wohnungen in Südtirol sind laut ASTAT als Hauptwohnung eingestuft. Es folgen vermietete Wohnungen mit 10,4 Prozent, Zweitwohnungen oder ungenutzte Wohnungen mit 10,2 Prozent sowie Wohnungen für touristische Zwecke mit 7 Prozent. Hinsichtlich Letzterer zählt das ASTAT in absoluten Zahlen über 20.000 Wohnungen. „Die ASTAT-Daten verdeutlichen das Potenzial, das besteht und leider weiter anwächst. Den Einheimischen geht somit viel Wohnraum verloren“, sagt HGV-Präsident Manfred Pinzger.
Die Problematik der Zweitwohnungen und der verstärkten Zunahme der touristischen Vermietung von privaten Wohnungen sei nicht neu. Nun sei laut HGV aber eine Grenze erreicht. „Während sich Einheimische schwertun, bezahlbare Wohnungen zu finden, stehen immer mehr Zweitwohnungen viele Monate leer und werden meist zu den Spitzenzeiten, wenn ohnehin schon sehr viel los ist, benützt. Viele Wohnungen werden zudem fast ganzjährig Agenturen zur Kurzzeitmiete überlassen. Das ist eine Entwicklung, die insgesamt viele Probleme generiert. Es wird auf diese Weise privater Wohnraum zweckentfremdet und die gewerbliche Beherbergung gerät noch mehr unter Druck“, betont HGV-Direktor Raffael Mooswalder.
Auch gibt der HGV zu bedenken, dass viele Gemeinden derzeit bewusst in Kauf nehmen, dass privater Wohnraum vom Mietmarkt genommen wird, weil sie die sogenannten Vorschussbetten an Privatpersonen zuweisen. „Wenn zehn Betten an Privatpersonen gehen, gehen in extremis fünf Wohnungen für den Mietmarkt verloren. Wenn hingegen zehn Betten an bestehende Gastbetriebe zugewiesen werden, bedeutet das lediglich fünf zusätzliche Gästezimmer in einem bestehenden Gebäude auf dem Gemeindegebiet“, so HGV-Präsident Pinzger.
Diesen negativen Entwicklungen müsse entschlossen entgegengesteuert und die GIS-Sätze im Sinne der wohnungssuchenden Bevölkerung sowie im Sinne der Fairness zwischen den Beherbergungsformen angepasst werden. Die Parahotellerie dürfe nicht weiter bevorteilt werden, heißt es aus dem HGV. „Konkret bedeutet das, dass Zweitwohnungen, die nicht im Besitz von Südtirolerinnen und Südtirolern sind, und privater Wohnraum, der zur touristischen Vermietung dient, zwingend höher besteuert werden müssen“, erklärt HGV-Direktor Mooswalder. Gleichzeitig gelte es engmaschiger zu kontrollieren und die Langzeitmieten steuerlich deutlich zu begünstigen, heißt es abschließend in der Presseaussendung.