Concordato preventivo biennale: Annahme innerhalb dem 31. Oktober

Ersatzsteuer als Option

Vor Kurzem wurde ein weiteres Dekret veröffentlicht, mit welchem der Ministerrat einige Änderungen für die zweijährige Vorabvereinbarung (concordato preventivo biennale) beschlossen hatte.

Um diese Vorabvereinbarung mit dem Staat noch attraktiver zu gestalten, kann für die Besteuerung der vorgegebenen „Mehreinkommen“ (Differenz zwischen der Grundlage 2023 und dem aufgrund der Vorabvereinbarung vorgeschlagenen Einkommen für die Jahre 2024 und 2025) für eine Ersatzsteuer optiert werden. Die Höhe der Ersatzsteuer ist vom Ergebnis der ISA abhängig und kann je nach ISA-Note von 10 bis 15 Prozent betragen.

Bekanntlich handelt es sich beim concordato preventivo biennale um die Möglichkeit einer Vereinbarung zwischen dem Steuerpflichtigen und dem Gesetzgeber in Bezug auf die Besteuerungsgrundlage der Jahre 2024 und 2025. Betriebe, die der Berechnung der ISA unterliegen, können grundsätzlich für diese Möglichkeit optieren. Fallen die wirtschaftlichen Prognosen der betroffenen Jahre höher aus als jene vom Gesetzgeber vorgeschlagen, so kann eine Option von Vorteil sein. Andernfalls kann die Annahme der Vereinbarung auch dazu führen, dass die Steuern für die Jahre 2024 und 2025 auf eine Grundlage zu berechnen sind, die vom Unternehmen nicht erreicht werden konnte.

Die Annahme der Vereinbarung hat innerhalb der Abgabe der Steuererklärung für 2023 zu erfolgen, also innerhalb dem 31. Oktober 2024 und ist für zwei Jahre bindend.

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