Brandschutz: Tätigkeit von Feuerwehrleuten wird anerkannt

Mit einem Schreiben bestätigt die Berufsfeuerwehr kürzlich die Anerkennung der Tätigkeit von freiwilligen Feuerwehrleuten, welche als Brandschutzbeauftragte tätig sind, für die nunmehrige Auffrischungspflicht.

Arbeitgebende sind verpflichtet, mindestens einen Beauftragten für den Brandschutz im Betrieb schriftlich zu ernennen. Diese Funktion muss entweder von einem mitarbeitenden Familienmitglied oder von einem Mitarbeitenden ausgeübt werden. Zusätzlich dazu kann auch der Arbeitgebende selbst diese Funktion ausüben.

Die Bestimmungen sehen für den Brandschutzbeauftragten grundsätzlich die Absolvierung von Brandschutzkursen und Auffrischungskursen gemäß dem im Betrieb vorherrschenden Brandrisiko vor. Die Ausbildung für Brandschutzbeauftragte wurde bereits vor Jahren in die Feuerwehrausbildung integriert. Die Ausbildung als Brandschutzbeauftragter für die Stufe 1 – niederes Risiko – ist im Grundlehrgang Brandeinsatz und die Ausbildung für die Stufe 2 – mittleres Risiko – im Gruppenkommandantenlehrgang enthalten. Für die Stufe 3 – hohes Risiko – ist aufbauend auf die Stufe 2 ein zusätzlicher 8-stündiger Kurs notwendig. Im Anschluss an die Lehrgänge der Feuerwehrausbildung wird eine Prüfung zur Erlangung des technischen Eignungszeugnisses abgehalten. Bei positivem Prüfungsergebnis kann die Ausstellung des technischen Eignungszeugnisses bei der Berufsfeuerwehr Bozen beantragt werden.

Anstelle des Auffrischungskurses, den die Brandschutzbeauftragten alle fünf Jahre absolvieren müssen, haben aktive Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren nun die Möglichkeit, sich die Tätigkeit bei der Feuerwehr für die Auffrischung anerkennen zu lassen. Wurden in den letzten fünf Jahren mindestens zehn Dienste (Übungen, Einsätze und Brandsicherheitsdienste) erbracht, kann nun um Ausstellung bzw. Erneuerung des technischen Eignungszeugnisses angesucht werden. Die Tätigkeit als Feuerwehrmann bzw. -frau ersetzt somit den Auffrischungskurs. Der Antrag zur Ausstellung bzw. Erneuerung des technischen Eignungszeugnisses ist vom Arbeitgeber an die Berufsfeuerwehr Bozen zu stellen. Dem Antrag ist eine vom Feuerwehrmitglied und vom Feuerwehrkommandant unterschriebene Erklärung beizulegen, aus welcher die Angaben zur erfolgten Ausbildung für Brandschutzbeauftragte, die Bestätigung der aktiven Mitgliedschaft bei der jeweiligen Freiwilligen Feuerwehr und die Durchführung von mindestens zehn Diensten hervorgehen. Der Antrag ist mit einer Stempelmarke von 16 Euro zu versehen und pro Eignungszeugnis ist jeweils eine weitere Stempelmarke zu 16 Euro beizulegen.

Zwischen dem Landesfeuerwehrverband und der Berufsfeuerwehr wurde vereinbart, dass die Anträge und Erklärungen um Anerkennung der Tätigkeit als Feuerwehrmann bzw. -frau für die Auffrischung zunächst an den Landesfeuerwehrverband per E-Mail übermittelt oder im Original im Sekretariat des Verbandes abgegeben werden können. Nach der Überprüfung der Unterlagen werden diese gebündelt an die Berufsfeuerwehr weitergeleitet. Diese stellt nach Überprüfung der Unterlagen die technischen Eignungsbestätigungen aus und übermittelt sie per PEC-Mail an die Arbeitgeber. Die Vorlage des Antrages und der Erklärung stehen auf der HGV-Website zum Download zur Verfügung.

 

Weitere Informationen erteilt gerne die HGV-Rechtsabteilung unter Tel. 0471 317 760 oder per E-Mail recht(at)hgv.it.

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