CIN-Code: Unlautere Konkurrenz eindämmen – Gemeinden sind nun gefordert

Pflicht für nationalen CIN-Code tritt am 1. Januar 2025 in Kraft

Bozen - Die gewerbliche Hotellerie war in den letzten Jahren zunehmend unlauterer Konkurrenz ausgesetzt. Mit der Pflicht für alle gewerblichen und nicht-gewerblichen Beherbergungsbetriebe, ab dem 1. Januar 2025 den CIN-Code vorweisen zu können, setzt der Staat einen wichtigen Schritt in Richtung Transparenz und Sicherheit, schreibt der Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) in einer Presseaussendung. Nun sind die Gemeinden aufgefordert, zu kontrollieren. Bisher wurde allzu oft die touristische Vermietung privaten Wohnraums geduldet, obgleich in vielen Fällen die Voraussetzungen dafür nicht gegeben waren.

Als HGV sei man sich bewusst, dass die Einführung dieses nationalen Kenncodes mit einem bürokratischen Mehraufwand für die Beherbergungsbetriebe verbunden ist, jedoch habe man gemeinsam mit der nationalen Federalberghi dafür geworben, um illegale touristische Vermietungen effizienter verhindern zu können. „Durch das Verbot, eine Wohnung ohne CIN-Code für die touristische Vermietung auf einer Buchungsplattform anzubieten, erhoffen wir uns, dass die unlautere Konkurrenz in unserem Sektor zurückgedrängt werden kann. Und mit den Kontrollen, welche nun seitens der Gemeinden erfolgen werden, erwarten wir uns, dass illegal touristisch vermietete Wohnungen wieder für den heimischen Miet- und Wohnungsmarkt zur Verfügung stehen“, unterstreicht HGV-Präsident Manfred Pinzger.

Den Gemeinden obliegt laut den staatlichen Vorgaben die Kontrolle über die Ausweisung des CIN. Auch wenn manche Gemeinden illegale touristische Kurzzeitvermietungen aufgedeckt haben, wie jüngst in Bozen, so müssen die Gemeindeverwaltungen verstärkt das Phänomen der touristischen Vermietung privaten Wohnraums im Auge behalten. Mit dem CIN-Code und der Zuweisung der Vorschussbetten haben die Gemeinden die Instrumente, um die gewerblichen Beherbergungsbetriebe zu fördern und den heimischen Miet- und Wohnungsmarkt zu stützen.

Neben der Kontrolle durch die Gemeinden trägt auch die laufende Vernetzung von Datenbanken dazu bei, den unlauteren Wettbewerb zurückzudrängen. „Mit dem CIN gibt es neben der DAC-7-Richtlinie, also der Meldepflicht auf Grund der EU-Steuertransparenzvorschriften für digitale Plattformen, die seit dem 1. Januar 2024 greift, eine weitere Verpflichtung, die dazu beiträgt, Schwarzvermieter zu entlarven. Dies gelingt umso besser, als dass die verschiedenen Datenbanken sukzessive vernetzt werden. So sieht das Haushaltsgesetz vor, dass der CIN künftig auch in der Steuerklärung resultieren muss”, erklärt HGV-Direktor Raffael Mooswalder.

Südtirol schließt beim Registrieren dieses neuen nationalen Kenncodes für Beherbergungsbetriebe im Vergleich mit anderen Regionen und Provinzen überdurchschnittlich gut ab. Stand heute haben sich über 92 Prozent aller Südtiroler Unterkunftsbetriebe den CIN-Code zugelegt. „Als HGV haben wir unsere Mitglieder in den vergangenen Monaten aktiv dabei unterstützt, vor allem in jenen Fällen, wo es zu technischen Schwierigkeiten mit dem Registrierungssystem gekommen ist“, schreibt der HGV abschließend.

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