Brandschutz: Aufschub der Fristen wurde genehmigt
Betrifft Beherbergungsbetriebe und Schutzhütten über 25 Betten
Bozen - Der Termin für die Anpassung an die Brandschutzbestimmungen bestehender Beherbergungsbetriebe und Schutzhütten mit mehr als 25 Betten wurde auf Antrag des SVP-Senators Meinhard Durnwalder erneut verlängert.
Der Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) hat sich für diesen Aufschub eingesetzt, weil einige gastgewerbliche Betriebe die Anpassungen an die Brandschutzbestimmungen im Rahmen größerer Umbaumaßnahmen vornehmen.
Der Terminaufschub für die Anpassung der Brandschutzbestimmungen findet für jene Betriebe Anwendung, die bis zum 31. Dezember 2012 bei der ehemaligen Landesabteilung für Brand- und Zivilschutz, inzwischen Agentur für Bevölkerungsschutz, einen Plan zur Anpassung an die Brandschutzbestimmungen eingereicht und zum anderen bis zum 31. Dezember 2025 eine Erklärung bei der zuständigen Gemeinde hinterlegen, aus welcher hervorgeht, dass mindestens acht von zehn vom Gesetz vorgeschriebenen technischen Brandschutzvorschriften erfüllt sind.
Der neue Termin für die Durchführung der insgesamten Anpassungsarbeiten von Beherbergungsbetrieben mit mehr als 25 Betten wird nun der 31. Dezember 2026 sein. Schutzhütten müssen die Anpassungen innerhalb 31. Dezember 2025 durchführen.
Der HGV dankt Senator Meinhard Durnwalder für die Unterstützung bei der Verlängerung der Fristen für die Anpassung an die Brandschutzbestimmungen für Beherbergungsbetriebe und Schutzhütten, da dies für die Betroffenen eine erhebliche Erleichterung darstellt, heißt es abschließend in der Presseaussendung.